Wenn er als Defekt deklariert wurde und das ist die Angabe die im Ebay-System eingetragen wird, nicht das was du irgendwie dazu rutner schwafelst ...
Weiters hast du ja einen Privatverkauf getätigt und auf Grund der Formfreiheit hast du jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
So, ich sehe das so:
Ware eindeutig als defekt deklariert und nicht als Neuware oder Gebrauchtware. Somit wird es schwer, die Ware als Mangelhaft hinzustellen.
Du hast geschrieben, sie sei funktionstüchitg -> Gut, das ist schön, man könnte ein Schnäppchen machen, aber wenn eindeutig im Ebay System defekt angegeben wurde, ist sie defekt.
Mein Fazit:
Da kein Mangel bei einer defekten Ware geltend gemacht werden kann (als Käufer bin ich mir bewusst, dass die Maschine als defekt verkauft wird und sogar auf einen "Mangel" hingewiesen wird), kann auch der Ausschluss der Gewährleistung nicht revidiert werden.
Weiters solltest du mal etwas googeln, da finden sich genügend Informationen. Der Käufer soll dir im konkreten sagen, gegen welche Gesetze du verstoßen hast.
Bis hierhin wäre das Ganze kein Problem nur ...:
Das was du nicht hättest machen sollen, war den Schlauch zu ersetzen. Ich glaube ab jetzt wird es nämlich kompliziert. Durch das Ersetzen hast du ja indirekt zugegeben, dass du a) Mängel verschwiegen hast und vorallem b) dass du doch Gewährleistung gibst!
So ich selbst möchte darauf hinweisen, dass dir im konkreten Fall (Brief von Anwalt des Käufers) nur ein Anwalt hier genaue, rechtssichere Auskunft geben kann.
|