Zitat:
Original geschrieben von schichtleiter
Die Verbreitung und Bewerbung der Tonträger steht nach § 130 StGB unter Strafe und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
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genauso wie landser, stoerkraft usw.
auf wiki stehn dazu jede menge intressanter facts.
landser haben z.b. ja jede menge cd's rausbracht, wahnsinn
und war ziemlich lang eigtl. nicht indiziert od. rechtlich dagegen vorgegangen