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Alt 05.08.2006, 20:35   #33
Neo
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von holzi
war ein ausgleich und keine insolvenz
Falsch.
Zitat:
Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Ist ein Unternehmen insolvent, wird die Eröffnung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens notwendig. Ein entsprechendes Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenz beim jeweiligen Landesgericht (in Wien: Handelsgericht) durch den Schuldner beantragt werden.

(Quelle: Glossar auf http://www.unternehmer-in-not.at/)
Richtig: War/ist ein Ausgleich, kein Konkurs.
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