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Alt 31.07.2006, 01:16   #8
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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naja, so einfach ist das nicht.
die gesetzliche gewährleistung von 6 monaten wird dadurch nicht beeinflusst, die kannst du immer geltend machen.

und die garantie beim hersteller der einzelnen komponenten ist natürlich auch immer noch vorhanden.
nur bezüglich dieser musst du mit dem betreffenden hersteller selbst reden, die geht dem ditech nichts an.
wenn du aber nicht weisst, welche komponente gerade eingegangen ist, ist das auch nicht so einfach.

die von ditech selbst angebotene freiwillige garantie-leistung kann er aber sehr wohl verweigern.
weil das wie gesagt eine freiwillige leistung von ditech ist.
das wäre dann ein nachteil, wenn ditech zb. freiwillig eine garantie von 1 jahr gibt.
damit würde man 6 monate "kostenlose hilfe" durch ditech verlieren.
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