Warum stehen sie nicht mehr zum Verkauf? Rechtlich besonders interessant wäre wohl die Frage, inwieweit das überhaupt möglich ist. Zum Erschöpfungsgrundsatz haben wir schon einmal in der FXP geschrieben. Die Frage ist, wie die Lage zu beurteilen ist, wenn du keinen körperlichen Träger hast – da der BGH aber auch in so einem Fall konsequent das Kaufrecht anwendet, müsstest du dann auch solche Add-Ons legal weiterverkaufen können.
Ich hoffe, hier hat dich niemand eingeschüchtert?
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