Die private Rechtsauffassung hat mit Christians Frage wohl eher weniger zu tun.
Tatsächlich scheint die Frage, ob man legal erworbene Download-Software verkaufen darf, noch nicht abschließend geklärt zu sein. Das war auch mir bisher nicht bekannt. Es ist wohl klüger, von einem Verkauf abzusehen, bis (hoffentlich) die Entscheidung des Landgerichts München in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht keine Bestätigung findet.
Ich werde jedenfalls zunächst keine Download-Software mehr kaufen oder verkaufen.
Andreas