Zitat:
Original geschrieben von Chevy22
Was meint Ihr dazu? Gibt es wohlmöglich sogar eine legale Lösung, das korrekt von mir gekaufte pdf-file trotzdem auszudrucken? Hattet Ihr auch schon mal dieses Problem?
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Ob du legal einen Ausdruck anfertigen darfst, richtig sich nach § 95a UrhG: Ein Ausdruck ist eine erlaubte Privatkopie nach § 53 UrhG. Nur darfst du die dann nicht anfertigen, wenn du dafür eine „wirksame, technische Schutzmaßnahme“ umgehen musst.
Der Adobe Reader besitzt eine Funktion, die ein vom Autor ungewolltes Ausdrucken verhindert. Das ist aber keine wirksame, technische Schutzmaßnahme, denn es handelt sich lediglich umein Flag, was in der Datei gesetzt ist. Andere Programme für das PDF-Format drucken solche Dateien ohne Probleme. Der Adobe Acrobat (also nicht der Reader) warnt deshalb auch beim Erstellen einer solchen Datei, dass es eigentlich kein wirklicher Schutz ist.
Entsprechend kann die vermeintliche Ausdruck-Sperre auch keine wirksame technische Maßnahme nach § 95a UrhG sein. Zwar setzt Wirksamkeit keine Unüberwindbarkeit voraus. Wenn aber lediglich ein Programm von vielen den Ausdruck gewollte nicht bietet, hängt aber bloß vom Zufall ab, ob der Anwender die Sperre überhaupt – so wie du – bemerkt. Ja wird nicht im Mindestmaß wirksam geschützt, und das räumt Adobe auch selber ein.
Daher die Lösung, wie du legal zu einem Ausdruck deiner Datei kommst: Nutze einfach ein anderes Programm, was PDFs lesen kann. Bei einer gängigen Linux-Distribution etwa hast du gleich mehrere installiert.
Ohne Miguel in den Rücken fallen zu wollen, kannst du Simmarket ja bei einem Schriftwechsel einmal dezent hierauf hinweisen:
§ 95d UrhG
Kennzeichnungspflichten
1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen.