fakt ist, das die gebührenpflicht vollkommen unabhängig vom orf-empfang ist.
eine kurze anfrage bei der gis wird das bestätigen.
richtig ist, das in vor-satellit zeiten man gegen nachweis der absoluten unmöglichkeit eines orf empfanges man den orf-anteil nachgelassen bekommen hat.
nicht unmöglich ist, das ein gis mitarbeiter an der haustüre was anderes sagt.
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