@Lucky333
Ich möchte noch einmal zum Wegfall des "Fernsehentgelt" für den ORF bei Abschaltung des analogen Signals zurückkommen:
1) Wenn mann nur Empfangseinrichtungen mit analogen Eingang hat
(also keinen integrierten DVB-T-Empfänger), dann entfallt nach
Abschaltung des analogen terrestrischen Signals das sogenannte "Fernsehentgelt" (ORF) (EUR 13,80 / Monat).
Die Radiogebühr, Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag und Landesabgabe müssen aber dennoch bezahlt werden.
2) Wenn man aber einen digitalen SAT-Receiver hat dann muß man das "Radioentgelt" für den ORF von EUR 3,83 bezahlen, weil die ORF-Radios mit einem digitalen SAT-Receiver frei zu empfangen sind.
Ich werde jedenfalls sofort nach Abschaltung des analogen
terrestrischen Signals durch den ORF meinen Fernseher, der nur über
einen Analogeingang verfügt abmelden und nur noch das Radio anmelden.
Das kostet dann nur noch EUR 6,05 / Monat (in NÖ),
gegenüber EUR 20,98.
Ich glaube auch, dass das der Grund ist, dass die GIS durchsetzen will,
dass man auch das ORF-Fernsehentgelt zahlen muss, wenn man nur
einen PC mit Breitbandzugang hat, aber sonst keinen Fernseher mit
DVB-T-Eingang.
Gebührentabelle:
http://www.orf-gis.at/geb_tab.htm