Zitat:
Original geschrieben von Cindy
aber genau das darf die polizei auch nicht feststellen weils eben keine ärzte sind
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Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Die Schätzung des Polizisten reicht eben nicht. Er hätte ihn ins Röhrchen Blasen lassen oder zur Blutabnahme mitnehmen müssen. Blöderweise ging beides nicht weil der Verdächtige geflüchtet ist. Würd mich nicht wundern wenn die ihm im Nachhinein noch was anderes Reindrücken, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder was weiß ich. Jedenfalls würde es dem Ar* gebühren.