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Alt 05.07.2006, 13:45   #5
michaelkr
Newbie
 
Registriert seit: 06.09.2003
Beiträge: 8


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Gewährleistung - Garantie


peluga gibt 1 jahr garantie.
falls es eine länger herstellergarantie gibt und der händler diese weitergibt ist das FREIWILLIG! (selbst reklamation beim hersteller machen od. wegschmeißen und neu kaufen)


verpflichtend ist nur das gesetz!!

kurz gesagt, 2 jahre gewährleistung sind ein halbes jahr garantie, danach gibts beweislastumkehr --> heißt du mußt nachweisen, daß das gerät bei auslieferung defekt war.


michael

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