http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=27518
Zitat:
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Die "Rundfunkempfangsgebühr" ist gemäß der gültigen Gesetzeslage dann zu entrichten, wenn ein Radio- oder Fernsehgerät betriebsbereit vorhanden ist, also unabhängig davon, ob der ORF empfangen wird (beziehungsweise werden kann) oder nicht.
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FendiMan
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