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Alt 28.06.2006, 19:57   #6
enjoy2
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§ 84 der StVO beschäftigt sich mit Werbungen außerhalb des Straßengrundes, bzw. dass die Werbung 100m von der Straße entfernt aufgestellt werden muss, jedoch steht dort "außerhalb des Ortsgebietes" was im diesen Fall anscheinend nicht zutrifft.

Ich würde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung setzen und nachfragen.
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EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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