§ 84 der StVO beschäftigt sich mit Werbungen außerhalb des Straßengrundes, bzw. dass die Werbung 100m von der Straße entfernt aufgestellt werden muss, jedoch steht dort "außerhalb des Ortsgebietes" was im diesen Fall anscheinend nicht zutrifft.
Ich würde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung setzen und nachfragen.
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