Ein Bekannter hatte da mal so einen Fall, bei dem es um eine Plakataufstellung ging.
Im Endeffekt, ist da herausgekommen, daß man Werbeplakate ohne Gehnehmigung in einem gewissen Abstand zur Straße aufstellen mußte. Ist aber auch schon eine Weile her, darum würde ich mich bei einer offiziellen Stelle erkundigen.
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