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Alt 28.06.2006, 15:27   #3
ChRoM at
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Zitat:
Original geschrieben von J@ck
Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten?

Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten.
Mit "ich denke weil kann ja nicht sein" Ratschlägen sollte man vorsichtig sein. Natürlich existiert eine Werbeabgabe und natürlich wird die auch für Plakate fällig. Dem Internet entnehme ich: "Der Abgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden." So gesehen ist er womöglich nicht verpflichtet zu zahlen, weil er auf seinem eigenen Grund wirbt und die Werbung somit nicht gegen Entgelt erfolgt. Ob das das Finanzamt auch so sieht oder einfach den Wert annimmt den die Schaltung kosten würde, keine Ahnung.
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