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Alt 27.06.2006, 13:16   #9
Jürgen Falkenhain
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Hallo Tristar,

das tut mir verdammt leid für Dich !! Fühle echt mit Dir. Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass das mit Deiner Versicherung klargeht (Hoffentlich Allianz versichert...)
Leider muss ich dem, was Michael_83 schreibt, nur zustimmen. Auch ich hatte den selben Fall mit meiner Amateurfunkanlage, obwohl sogar eine Überspannunsversicherung bestand ! Erst schrieb die Versicherung "...keine Gewitteraktivität.." dann hatte ich diese Gutachten (Kostenpunkt knapp 120 Euro) erstellen lassen und denen unter die Nase gerieben, dann hieß es "...reichte leider die Gewitteraktivität nicht aus, um den von Ihnen gemeldeten Schaden nachzuvollziehen.... Leider müssen wir Ihnen hier eine Absage der Kostendeckung....bla bla bla.." Ich hab darauf sämtliche Versicherungen bei denen (Kfz, Hausrat, etc) mit sofortiger Wirkung gekündigt. Leider darf ich die Versicherung nicht nennen, denn ich hatte denen geschrieben, dass ich sie "weiterempfehlen" werde. Kurz darauf kam eine gerichtliche Verfügung, sollte ich dies machen, wird eine Schadensersatzklage gegen mich erhoben!
Tja, die machen den Weg frei !
Fragen ??? ;-)

Gruss
Jürgen
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