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Alt 26.06.2006, 13:24   #8
gunnarh
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Hast Du das Paket im Beisein eines Zeugen geöffnet? Ich achte generell beim Öffnen von Paketen auf die Anwesenheit z.b. eines Kollegen.

Generell: Wer etwas behauptet (im konkreten Fall behauptet der Händler er hätte Dir die Teile geschickt) muss er dies auch beweisen (bzw. glaubhaft machen). Wenn Du das Paket kommissionell geöffnet hast, sollte Deine Behauptung "Es war exakt das im Paket, was am LS stand" glaubhaft sein.
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