War das erste Paket vollständig oder fehlten Teile deiner Bestellung?
Wenn ein Händler vergißt. verkaufte Ware auf die Rechnung, etc. zu schreiben, lacht ihn der Richter doch aus, was soll das.
Wenn du allerdings Produkte mit einem Gewicht von ca. 30 kg bestellt hast, und diese sind unvollständig geliefert wurden, hättest das gleich melden sollen.
Wenn aber die Lieferung mit dem 5 kg Paket vollständig war und du nix weiteres bestellt hast, macht sich der Händler nur lächerlich.
Du hast doch sicherlich eine Bestellbestätigung.
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