Zitat:
Original geschrieben von red 2 illusion
Naja, der hat jetzt einen InkassoBefehl geschickt. Soll ich die Klage abwarten oder meinerseits Klagen, somit könnte ich die Versandkosten ja auch nach Wochen noch zurückfordern.
Läst sich das PaketGewicht als Beweis für eine Lieferung vorbringen?
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von so einer unverschämtheit hab ich noch nie gehört - wecher händler ist das, damit ich dort nicht unabsichtlich einkaufe.
ein inkassobüro hat auch nicht mehr rechte als der händler mit seiner rechnung. wie der händler nach 3 wochen draufkommt, dass er mehr geschickt haben soll als auf dem lieferschein steht ist sicher eine spannende geschichte^^
wenn du eine rechtschutzversicherung hast übergib der einfach die angelegenheit und mach dir keine gedanken mehr drüber...
Wenn das gewicht am paket angegeben ist, ist das ein guter beweis.
PS. Ein sinnvolles gespräch mit dem händler ist nicht möglich?