Zitat:
Original geschrieben von Hitman
könnte das im hausrecht geregelt sein,
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"hausrecht", was soll das sein?
...und wenn da steht "wir dürfen dieben" die hände abhacken" , gilt das dann auch
begründeter (konkreter) verdacht muss bestehen, damit sie dich anhalten dürfen. durchsuchen sowieso nicht ohne zustimmung.
PS: das posting hätte ich mir sparen können