Zitat:
§ 10
Ausweispflicht
Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das
Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht
gestattet ist, muss sie im Zweifelsfalle ihr Alter nachweisen. Diese
Pflicht besteht gegenüber jenen Personen, die die Einhaltung dieses
Gesetzes zu überwachen oder auf die Einhaltung dieses Gesetzes
hinzuwirken haben.
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Hab' ich gerade im Vorarlberger "Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend " gefunden.
Schaut schlecht aus
Kannst dich aber anzeigen lassen und dich dann über das Landesgesetz vor dem vfgh beschweren