Thema: rechtslage ?
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Alt 02.07.2001, 11:21   #5
Punschkrapfen
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Zitat:
Original geschrieben von Sloter
Es gelten immer die Gesetze wo der Server steht.
Also im freien Amerika darfst keine nackten Frauen zeigen, aber ein Hackenkreuz schon
wenn die Internetseite in Österreich abrufbar ist, sind hiesige Strafgerichte zuständig und wenden die österr. Strafgesetze an. Ebenso in Deutschland:
http://www.golem.de/0012/11306.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...107470,00.html
http://www.jura.uni-bielefeld.de/oeh...zustaendig.htm

Auch in Österreich darf Pornografie nicht öffentlich dargestellt werden, sondern unterliegt dem Jugendschutz. Der Begriff ist freilich auslegungsbedürftig, aber auch zB in Japan ist das Zeigen der Schamhaare verpönt. Für die USA läßt sich keine generelle Aussage treffen, da Zivilrecht, Jugendschutz, etc. Ländersache ist. In Utah, Texas, North Dakota zB ist alles etwas strenger, in Kalifornien, Massachusetts oder Hawaii eher recht freizügig. Da die Hollywood-Studios ihre Filme aber im gesamten Staat unverändert zeigen wollen, orientieren sie sich am kleinsten gemeinsamen Nenner.
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