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Alt 16.06.2006, 16:39   #6
fredf
Inventar
 
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von www.mietervereinigung.at

"Für die Vermittlung einer Mietwohnung darf der Makler

• vom Mieter und Vermieter je höchstens den dreifachen monatlichen Bruttomietzins (Hauptmietzins, Betriebskosten ohne Umsatzsteuer) bei befristeten Verträgen entsprechend geringere Beträge.
Erkundigen Sie sich bei der Mietervereinigung über die jeweils berechtigen Beträge.

• für die Vermittlung einer Untermiete höchstens den dreifachen monatlichen Untermietzins;
• für die Vermittlung einer Untermiete mit nur einem einzelnen Wohnraum, den einfachen Mietzins verlangen.

Zu diesen Provisionen kommen allerdings noch 20 % Mehrwertsteuer dazu.

Diese Höchstwerte können aber auch durch Verhandlungen unterschritten werden!"
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