Der Händler bzw. Hersteller hat zweimal das Recht nachzubessern. Kann er das nicht (die Nachbesserung muß glaube ich neuerdings auch in einer angemessenen Zeit erfolgen), kannst du dir aussuchen, ob du den Kaufvertrag rückabwickelst (Geld zurück, wobei es hier sein kann, daß du nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommst, weil du den Rechner ja ein halbes Jahr nutzen konntest) oder ob du ein vergleichbares Gerät bekommst.
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Gruß Steffen
IVAO: TXU113 / EDDH_TWR, manchmal auch D-ESTW und D-IOSC
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