Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.06.2006, 00:13   #7
Gandalf
Elite
 
Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


Standard

Zitat:
Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist die zuständige Anlaufstelle für Sie als Patient, Vertrauensperson von Patienten, Verantwortlicher oder Mitarbeiter in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

.Um Beschwerden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen entgegenzunehmen, zu bearbeiten und Lösungen anzubieten.


.Wir sind für alle Krankenanstalten und Pflegeheime, die in NÖ gelegen sind sowie für sämtliche niedergelassenen Ärzte, die in NÖ tätig sind, zuständig.

nur weil die "anwalt" im Namen haben heist das nicht das sofort irgendwer irgendwen verklagen muss.
ich denke bei denen bist sehr wohl richtig - und schlimmstenfalls verweisen sie dich an die entsprechende Stelle.
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
Gandalf ist offline   Mit Zitat antworten