vor gericht:
1)nötigung und körperverletzung des kindes
2)berdohung/provokation...und die selbstverteidigung geht mit einem anwalt der bissl was draufhat sehr wohl durch.
der raucher sollte es also nciht draufankommen lassen 
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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