Zitat:
Original geschrieben von TONI_B
@Guru
Wo habe ich relativiert oder gesagt, dass 50km/h bei einer Schule mehr oder weniger gefährlich sei?
Deine Beispiele sind wohl sehr an den Haaren herbeigezogen! Wenn einer umfällt und stirbt, ist das nicht durch einen anderen (Raser) verursacht! Wenn einer in ein Shuttle einsteigt, ist es ihm bewußt, welches Risiko er eingeht! Das hat doch absolut nichts damit zu tun, wenn einer bestehende Gesetze übertritt und damit andere gefährdet oder auch nur gefährden könnte!!!.
Als kultivierter Mensch - und so schätze ich GURU ein - sollte dir der kategorische Imperativ von Kant bekannt sein, oder?
Vielleicht hilft dir der weiter, um meine Argumente zu verstehen...
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Gurus Beispiele sind an den Haaren herbei gezogen? Wie oft fährt jemand zu schnell an einer Schule vorbei? Wie oft passiert hier etwas? Wenn jemand 200 auf einer Straße ohne Verkehr fährt und bestenfalls sich selbst gefährdet, dann ist er eindeutig zu schnell. Rasen ist für Guru etwas anderes - nämlich verantwortungslos andere zu gefährden. Und das kann eben auch schon bei 50 km/h sein, ist also nicht vom absoluten Wert der Geschwindigkeit abhängig. Übrigens unterscheidet der Gesetzgeber sehr gut im §99 StVO ob jemand unter besonders gefährlichen Umständen agiert oder nicht - dementsprechend gibt es unterschiedliche Strafsätze. §99/2c gibt den Strafrahmen vor - außerorts mehr als 50 km/h zuviel ergibt eine Geldstrafe von EUR 72 bis EUR 2.180.
Guru zählt mit Sicherheit nicht zu den Menschen, die immer unter dem Motto leben "Gut is 'gangen, nix is' geschehen". Aber Guru versucht, die Kirche im Dorf zu lassen. Guru hat seit 33 Jahren den Führerschein (A, B, C und E), ungefähr 20 - 50.000 km pro Jahr, insgesamt 3 Unfälle (ohne Eigenverschulden) und Guru denkt, bei diesem Thema schon kompetent mitreden zu können. Unter Eigenverantwortung versteht Guru übrigens im weiteren Sinne Kants kategorischen Imperativ - Guru ist für eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeiten auf Österreichs Autobahnen, aber ebenso für eine Anhebung der Strafsätze für nicht angepaßtes Verhalten im Straßenverkehr. Guru handelt aber nicht aus Pflichtverständnis, sondern aus anderen Motiven heraus - Kants Pflichtbegriff kann Guru nicht unterstützen. Guru kann akzeptieren, dass Du danach lebst - aber, wie auch andere Philosophen sagen, ist Kants Maxime nicht in allen Bereichen objektivierbar (vergl. Wikipedia: "Der kategorische Imperativ ist zwar ein rein logischer Grundsatz, das Problem ist jedoch die Subjektivität der Maxime.").
Oder wie meint Adorno so treffend:
"Sein Unterfangen, die Pflicht der gegenseitigen Achtung, wenn auch noch vorsichtiger als die ganze westliche Philosophie, aus einem Gesetz der Vernunft abzuleiten, findet keine Stütze in der Kritik. Es ist der übliche Versuch des bürgerlichen Denkens, die Rücksicht, ohne welche Zivilisation nicht existieren kann, anders zu begründen als durch materielles Interesse und Gewalt, sublim und paradox wie keiner vorher und ephemer wie sie alle. Der Bürger, der aus dem kantischen Motive der Achtung vor der bloßen Form des Gesetzes allein einen Gewinn sich entgehen ließe, wäre nicht aufgeklärt, sondern abergläubisch - ein Narr."
Mehr ist da von Guru nicht zu sagen...
Guru