Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
imho ist die forderung verjährt und die können sich brausen gehen. Frag zur sicherheit bei er arbeiterkammer nach.
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Naja, wenn die Inkassobemühungen schon vor dieser Frist begonnen haben (z. B. Rechnungsversand, etc.), dann ist die Forderung nicht verjährt.
Ciao OLiver