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Alt 31.05.2006, 18:45   #4
Oli
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Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
imho ist die forderung verjährt und die können sich brausen gehen. Frag zur sicherheit bei er arbeiterkammer nach.
Naja, wenn die Inkassobemühungen schon vor dieser Frist begonnen haben (z. B. Rechnungsversand, etc.), dann ist die Forderung nicht verjährt.

Ciao OLiver
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lg Oliver

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