Bist du dir sicher mit den 30km/h?
Auf help.gv.at steht:
Tempolimits
Für Radfahrer und Radfahrerinnen gelten grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen:
Ortsgebiet maximal 50 km/h
Freilandstraßen maximal 100 km/h
Wichtig ist die Sonderregelung für Radfahrerüberfahrten (= durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer und Radfahrerinnen bestimmter Fahrbahnteil):
Radfahrerüberfahrten maximal 10 km/h, außer die Kreuzung wird durch eine Ampel oder durch die Exekutive geregelt
Achtung:
Wenn ein Verkehrsschild auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hinweist, dann ist diese genauso für Radfahrer und Radfahrerinnen einzuhalten (z.B. Zone 30 im Ortsgebiet).
Hinweis: Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h) und Scooter ("Roller") dürfen maximal 5 km/h fahren.
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