in den ersten 6 monaten liegt die beweislast beim händler, danach bei dir
hier noch ein link:
http://kaernten.arbeiterkammer.at/ww...D-27887.html#1
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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