also ich seh die rechtslage anders:
der verkäufer (birg) hat prinzipiell keinen anspruch darauf dir statt ner ati karte eine nvidia-karte zu geben, auch wenn letztere für dich besser ist. du bist aber darauf eingestiegen - es ist also ein neues rechtsgeschäft entstanden. somit müsste auch die gewährleistung erneut zu laufen beginnen. da eine garantie ohnehin ein freiwilliges versprechen des herstellers (nicht des verkäufers!) ist, dass die karte x jahre lang hält, hängt das wohl definitiv nicht mehr mit der gewährleistung für die alte karte (von anderem hersteller) zusammen. meiner meinung hast du bei der nvidia-karte die volle garantie ab zeitpunkt des erhalts.
ist aber eine interessante fragestellung.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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