Thema: ebay problem!
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Alt 20.05.2006, 14:22   #43
porli
minderwertiges individuum
 
Registriert seit: 09.09.2002
Beiträge: 1.888


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Standard

Zitat:
Original geschrieben von FendiMan
Ein Paket ist immer versichert.
is es?
ich glaub nicht!?
heisst das wenn ich es als paket aufgegeben hätt, wäre es versicherter versand!?
hier der neueste mailverkehr:
Zitat:
VON: MIR
AN: Käufer

Hallo,
>
> Es ist ja nicht rein meine Schuld!
>
> Nummer 1: Ich bin sicher nicht bereit alles auf meine Kappe zu nehmen (weils
>
> ja nicht so ist) und 100% Verlust zu machen!
>
> Außerdem wären rechtliche Maßnahmen bei dem Betrag sinnlos weil die gesamten
>
> Kosten viel höher wären!
> Hatte so etwas schon mal als Käufer und hab es dann auch gelassen weils nur
> ein geringer Betrag war.
>
> Nummer 2: Weil Sie sagen, dass der Versand nicht auf Risiko des Käufers
> geht...
> Versand geht immer, falls nicht anders ausgemacht zwischen 2 Privatpersonen
> auf Risiko des Käufers!
>
> Auszug aus ABGB:
>
> § 905. (1) Kann der Erfüllungsort weder aus der Verabredung noch
> aus der Natur oder dem Zwecke des Geschäftes bestimmt werden, so ist
> an dem Orte zu leisten, wo der Schuldner zur Zeit des
> Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte, oder, wenn die
> Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen
> Unternehmens des Schuldners entstand, am Orte der Niederlassung. In
> Ansehung des Maßes, des Gewichtes und der Geldsorten ist auf den Ort
> der Erfüllung zu sehen.
> (2) Geldzahlungen hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und
> Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz (Niederlassung) zu
> übermachen. Hat sich dieser nach der Entstehung der Forderung
> geändert, so trägt der Gläubiger die dadurch bewirkte Erhöhung der
> Gefahr und der Kosten.
>
> Bsp dazu:
>
> Sie kaufen bei einem Wienbesuch eine schöne
> italienische Deckenleuchte und vereinbaren deren
> Übersendung nach Innsbruck – Die „Gefahr“ trägt der Käufer
>
> !
>
> Hier bleibt der Schuldnerwohnsitz (§ 905 Abs 1 ABGB) der Erfüllungsort; aber
>
> (!):
> ... den Schuldner trifft die zusätzliche Pflicht, die geschuldete Leistung
> an den Gläubiger abzusenden
> ... Und die Gefahr und (Transport)Kosten trägt (nach dem Gesetz) bereits der
>
> (Sach)Gläubiger
> --------------------------------
>
> Mein Vorschlag:
>
> Wir warten noch eine Woche, ob das Packerl doch noch auftaucht (ich geh auch
>
> noch einmal zur Post), und falls es nicht auftaucht, ich hoffe auf
> Ehrlichkeit Ihrer seits, bin ich auch bereit Ihnen die Hälfte des Betrags
> zurück zu erstatten, damit nicht einer den ganzen Schaden hat!
>
> Ich hoffe auf Übereinkunft und verlbeibe mit freundlichen Grüßen!
DIE ANTWORT

Zitat:
Hallo
Es ist aber ein bisschen ein unterschied, weil sie nicht nachweisen können,
das das Paket überhaupt versendet wurde, also kann auch nicht die rede von
Gefahr beim Transport sein.
Erbringen sie den Nachweis, dass das von mit bezahlte Produkt am mich
versendet wurde, das ja bei normalen unversichertem versand mit einer
Aufgabenummer vom Postamt bestätigt wird, wäre der restliche transport auf
meine Gefahr.
In diesem Fall muss ich aber annehmen, das es gar nicht geschickt wurde und
sie auch keinen Nachweis erbringen können, dass das Produkt überhaupt versandt
wurde, also ist das eindeutig Betrug.
sonst wäre es ja ein leichtes, und auch ein netter nebenverdienst, wenn ich
täglich etwas um 20,-- Euro verkaufe aber keine Leistung erbringe und auch
nicht haftbar dafür wäre, dass kanns ja auch nicht sein.

Ich sehe nur 2 Möglichkeiten:
1. Stichhaltiger Nachweis, dass das Produkt an mich gesandt wurde, dann ist es
mein Schaden, den ich tragen muss

oder

2. Ich erhalte das Produkt dass ich ja bereits bezahlt habe bzw. ich bekomme
den eingezahlten Betrag von 17,01 Euro retour.

denn warum sollte ich auch nur einen Euro ausgeben wenn ich nicht dafür
bekomme?

Ihre schuld ist es (und auch Fahrlässig) es als Brief ohne Absender und nicht
als Päckchen zu verschicken.

Ich erwarte mir eine sofortige Erledigung

Lg
Michael Wieberger
hmm was tun?
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