Zitat:
Original geschrieben von Quintus14
Der Zweite lag dann in der Rechnung: das bissl - großteils vergebliche - Probiererei sowie der Erhalt von ganzen 3 Mails kleiner 15 kB schlug sich dann mit mehr als 50 Euronen in der Abrechnung nieder - es waren ca. 1,4 MB(!) Traffic auf der Rechnung - vermutlich alles vom Overhead. Der verrechnete Traffic hat also mit den tatsächlich transferierten Mails nicht das Geringste zu tun!
So viel zum Thema Internet übers Handy im Ausland.
MfG
Quintus
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Wenn die Rechnung wirklich 50€ für 1,4MB traffic aufweist, dann würde ich sie beeinspruchen, mit Hinweis auf
ABGB § 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder
gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche,
Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet,
daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung
versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der
Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.
Außerdem würde ich in den Biref anführen, dass du die Rechnung als Beispiel für überhöhte Roamingpreise auch an die EU-Wettbewerbskommision z.Hd. Frau Viviane Reding senden wirst.
Wäre neugierig, wie sie darauf reagieren würden
