warum sollte das Bestechung sein - dadurch ersparst du dir ja die Strafe nicht und bestechen müsstest du (wenn dann) den Beamten direkt.
Notfalls kannst immer noch sagen du hast dich verschrieben - im Zweifel für den Angeklagten
...Wär aber interessant obs eine Reaktion wg. dem Euro gibt - vielleicht werten sie dann die Bezahlung als ungültig *g*
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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