Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
.... ausserdem hast du dann den halben betrag und den mp3 player verloren, der käufer nur den halben betrag.
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Diese Aussage ist - sorry - unrichtig. Durch den Verkauf gehört ihm der MP3-Player ja nicht mehr, sondern die 17 Euro - und die hat er ja bekommen. Schickt er also die Hälfte der 17 Euro zurück, dann haben beide einen "Schaden" von 8,50 Euro!
Übrigens: man könnte leicht durchkalkulieren, wie es vor Gericht ablaufen würde, wäre der Wert - sagen wir - 100x höher, also 1700 Euro. Würde sich mit der Sachlage ein Richter beschäftigen, würde vermutlich genau diese 50:50-Teilung rauskommen, da beide Vertragspartner ursächlich am Verlust des Gerätes Schuld tragen: der Käufer, weil er eine falsche Adresse bekannt gegeben hat und der Verkäufer, weil er die etwaige Rücksendeadresse nicht angegeben hat.
Aber ich bin halt auch kein gelernter Jurist!
