das positive an deinem problem ist das wir alle oder zumindest ich wieder was gelernt hab. Nach meinen recherchen und dem was hier steht sieht es so aus als hätte der käufer pech gehabt und du musst gar nichts zahlen, auch musst du nichts beweisen, es reicht wenn du diesbezüglich eine erklärung abgibst.
Den rechtlichen schritten würde ich somit gelassen entgegensehen. Den halben betrag zu überweisen wär ein feiner zug aber unnötig, ausserdem hast du dann den halben betrag und den mp3 player verloren, der käufer nur den halben betrag.
Ich würde noch ein paar wochen warten das ding wird schon wieder auftauchen.
Unfair find ich es allerdings immer noch wenn der käufer für deinen fehler bezahlen muss.
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Greetings
LouCypher
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