Das "Versandrisiko" kann, meines Wissens nach, auf den Käufer abgewälzt werden. Allerdings sollte man als Verkäufer auch nachweisen können, daß man versendet hat, egal wie.
Er kann es aufgrund des email-Verkehrs.
Ob dies ausreicht, kann nur ein Richter klären, ob der es wegen 17€ oder so auch tut - keine Ahnung. Rechtaanwaltkosten und Gerichtskosten etc, da kostet die Suppe wesentlich mehr als das Fleisch ;-)
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