Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, würde ich dem Käufer dies bekanntgeben und ihn eine "rechtliche Konsequenz" der Verleumdung androhen. Der Grund ist ganz einfach: ER hat Dir gesagt, daß die Aushilfskraft etc etc, also WUSSTE er von der Briefaufgabe.
Weiters würde ich mal bei der Post nachfragen, was die dazu sagt. Wenn diese die Aussage BESTÄTIGT (also der Brief war unterwegs und so, der Käufer HAT nachgefragt, ...) also dann ist es sicher auch beweisbar. Ob der emailverkehr alleine ausreicht, weiß ich jedoch nicht.
Nur falls Du am Postamt nachfragst, dann frage NUR nach den Tatsachen und gib keine Erklärungen ab, wo dann der Postler sagt, bevor ich schuld bin, sage ich lieber meine Name ist Hase, ich weiß von nichts. ;-)
Nachsatz: Ob sich der Rechtstreit wegen 17€ lohnt ist eine andere Geschichte. Ich habe etwas um 200€ nicht erhalten, Anzeige erstattet (war aber nicht der einzige der gelinkt wurde) und meine Rechtsschutzversicherung hat einen Großteil ausbezahlt, weil dies für sie billiger war als das Verfahren wo man einem "Nackerten eh nimma in die Tasche greifen kann" ;-)
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