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Alt 09.05.2006, 04:31   #7
DCS
Inventar
 
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Und das ist die Frage:
Meine Freundin arbeitet beim Anwalt und sagte mir:
Wenn der Hersteller ein Neu-Gerät herausgibt, so ist dieser verpflichtet darauf eine gesetzliche Gewährleistung zu geben....
wenn das Neugerät ein Austauschgerät ist, weil eine Reparatur nicht möglich wäre, so müsste der Hersteller eben auf dieses Neugerät die gesetzliche Gewährleistung geben:


Szenario:

Ich kaufe eine Festplatte, 4, meinetwegen 6 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche zerbricht diese, ich bekomme eine Neue ausgehändigt....
Nun zerbricht diese Ebenso, aber schon nach 2 Monaten, hab ich dann keinen Anspruch mehr??
Schliesslich hab ich ein Neugerät erhalten, auf das ich Anspruch von mindestens 2 Jahre funktionierender Elektrotechnik habe...
Steht übrigens auch auf jeder Ebay-Auktion, auf neuware gibts 2 Jahre Gewähr, auf gebrauchte 1 Jahr.

Ich denke, es ist wichtig, beim Händler den Tausch quittieren zu lassen, und diesen dann bei der Gesetzlichen Gewährleistung anzuhalten.
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