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Alt 08.05.2006, 17:45   #3
maxb
Großmeister
 
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Die "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" ist für uns ONUs strafrechtlich nicht strafbar ...

"Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt."

...und privatrechtlich nicht überprüfbar. Daher ist dieser Gesetzesteil eh vollkommen für den Hugo.
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