Ja, Garantie gilt dann für das Neu-Gerät wiederum 3 Jahre, wenns: a) nicht ausgeschlossen wird, das die Garantiezeit nicht übertragen wird, also das dein neues Gerät Grundlage des Kaufdatums hat...
und b) Aussage trifft zumindestens für D zu....
Generell gilt: auch das Austauschgerät ist ein Neu-Gerät, das die gleichen technischen Anforderungen, nämlich mindestens 3 Jahre ohne Makel überdauern sollte, besitzen sollte...deshalb gilt in dem Fall eine erneute 3 jährige Garantie....dieses aber bitte beim Hersteller selbst in den Vertragsbedingungen nachlesen und gegebenenfalls die erneute Garantiezeit schriftlich bestätigen lassen....
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