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Alt 04.05.2006, 22:18   #6
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Ja, das habe ich mir auch gedacht.
Aber grundsätzlich steht ja bei den Supermarkt-Parkplätzen auch immer dabei:
"NUR FÜR DIE DAUER DES EINKAUFS !".
Wenn nicht dabei steht wo


Eindeutig eine Besitzstörung an deinem Besitz = Auto wäre wenn's dein Auto aus diesem Grund abschleppen lassen. Rechnung nicht bezahlen und gleichzeitig Besitzstörungsklage gegen den lidl durchführen.


In der Sache gebe ich dir aber Recht. Ein Geschäft mit diesen Millionenumsatz sollte seinen Kunden Parkplätze zur Verfügung stellen oder zumindest dem lidl ein bisserl was zahlen.
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