Ja, das habe ich mir auch gedacht.
Aber grundsätzlich steht ja bei den Supermarkt-Parkplätzen auch immer dabei:
"NUR FÜR DIE DAUER DES EINKAUFS !".
Also sicher bin ich mir nicht, was passiert.
Und vor allem ist sowas ja keine Kleinigkeit.
Die können dir eine Besitz-Störungs-Klage anhängen
