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Alt 04.05.2006, 18:08   #3
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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Ja, das habe ich mir auch gedacht.
Aber grundsätzlich steht ja bei den Supermarkt-Parkplätzen auch immer dabei:
"NUR FÜR DIE DAUER DES EINKAUFS !".

Also sicher bin ich mir nicht, was passiert.
Und vor allem ist sowas ja keine Kleinigkeit.
Die können dir eine Besitz-Störungs-Klage anhängen
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