Richtig,
es sei denn, es muss ein Kopierschutz überwunden werden. Dann gibt es nach dem UrhG auch keine Sicherungskopie...
Edit:
Äh, ich glaube ich muss mich selbst revidieren: die Vorschriften über Sicherungskopien schließen (in § 69a Abs. 5 UrhG) die Regelungen über sog. "technische Maßnahmen" (also über das Knacken des Kopierschutzes, §§ 95a bis 95d UrhG) explizit aus.
Das bedeutet dann wohl in der Tat, dass ich von Computerprogrammen (also auch FS-Programmen und Addons) Sicherungskopien auch dann machen darf, wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss!
Einschränkung immer: natürlich nur zum privaten Gebrauch. Aber das ist ja auch OK.
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Grüße aus dem Monsterland.
Recently returned from Zamonien...
Christian