Zitat:
Original geschrieben von Realist
bei normalen Inlandsüberweisungen kann ich mir eine Stornierung nach Durchführung der Überweisung durch die Bank (und Gutschrift auf dem Empfängerkonto) nicht votrstellen. Das würde doch zu einer vollkommenen Rechtsunsicherheit im Zahlungsverkehr führen. Natürlich gilt das nicht für Überweisungen, wo z.B. Empfänger und Kontonummern nicht übereinstimmen, also vollkommen klare Irrtümer des Ausstellers. Werde mich morgen bei meiner Bank erkundigen und berichten. BA-CA.
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Ganz genau. Stimmen Kontonummer und Name nicht überein, ist die empfangende Bank
verpflichtet, die Überweisung zu retournieren. In der Praxis werden aber Kontonummer und -name
nicht abgeglichen - existiert die Nummer, wird draufgebucht, egal welcher Empfänger bei der Überweiung angegeben ist. Es gibt bereits ein OGH-Urteil darüber, welches diese Sorgfaltspflicht behandelt (OGH 19.11.2002, 4 Ob 179/02 f). Gleicht die Bank nicht ab, verletzt sie die Sorgfaltspflicht, und schickt im Reklamationsfall das Geld sofort zurückt.
Wie gesagt: selbst erlebt. Auch Monate nachher. Trotz gegenteiliger Auskunft von Rechtsanwälten, Arbeiterkammer, und Banken (vor Kenntnis des Urteils). Alles eine Sippe.