kann ich mir nicht vorstellen
bei normalen Inlandsüberweisungen kann ich mir eine Stornierung nach Durchführung der Überweisung durch die Bank (und Gutschrift auf dem Empfängerkonto) nicht votrstellen. Das würde doch zu einer vollkommenen Rechtsunsicherheit im Zahlungsverkehr führen. Natürlich gilt das nicht für Überweisungen, wo z.B. Empfänger und Kontonummern nicht übereinstimmen, also vollkommen klare Irrtümer des Ausstellers. Werde mich morgen bei meiner Bank erkundigen und berichten. BA-CA.
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