Mal eine Klarstellung aus juristischer Sicht: man muss unterscheiden zwischen einer sog. Privatkopie und einer Sicherungskopie. Beide sind in den Grenzen des Urheberrechts zulässig. Dabei darf jedoch in keinem Fall ein Kopierschutz umgangen werden!!! Das ist gesetzlich nunmal so vorgesehen.
Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Die Vorstellung des Gesetzentwurfs hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, z.B.:
Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?
Darf ich für den privaten Gebrauch CDs kopieren?
Gibt es ein Recht auf Privatkopie?
Darf ich Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?
Was droht mir, wenn ich den Kopierschutz zum ausschließlich eigenen privaten Gebrauch umgehe?
Wen die rechtlich korrekten Antworten interessieren, der findet bei
Kopien brauchen Originale die entsprechende Erleuchtung.
Schöne Grüße von der Rechtsabteilung
