Zitat:
Original geschrieben von SNo0py
Am einfachsten wäre in diesem Fall eine Anzeige... und wegen der EUR 14,- würd ich mir nicht so viel antun.
|
das wird nicht gehen, denn 14 euro sind wahrscheinlich unter der geringfügigkeitsgrenze ? ich habe mal vor vielen jahren gehört, die soll damals bei 300 ATS gewesen sein ?
ich nehme einmal an, dabei ist es unterheblich ob es sich um eine anzeige oder klage handelt ?
also die 14 euro würde ich nicht als schaden angeben, wenn schon dann müsste man wirklich auch noch zusätzlich alle enstandenen aufwände verrechnen...