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Alt 27.04.2006, 11:06   #2
ERRA
Inventar
 
Registriert seit: 19.03.2001
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Mein Computer

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Der Kaufvertrag ist ja zwischen MM und dir zustande gekommen.

Die Entscheidung Gutschrift/Wandlung/Geld zurück liegt daher eigentlich beim MM. Dieser kann nun entscheiden wie er das Problem löst. Also entweder den Schaden innerhalb einer "angemessenen" Frist beheben, sich für eine Gutschein bzw. für Geld zurück entscheiden.

Weiters hängt es davon ab ob du noch in der Garantiezeit (1/2 Jahr) oder schon in Gewährleistungszeit (1 1/2Jahre nach der Garantiezeit)bist.
Oder du hast einen speziellen Supportvertrag mit Toshiba. Dann musst da mal reinlesen.

Grundsätzlich bist als Käufer mit der neuen EU-Gewährleistungsregelung der Depp. Früher hattest 1 Jahr Garantie, jetzt für gewöhnlich nur noch 1/2 Jahr. Mit der anschließenden 1,5jährigen Gewährleistung musst du dem Verkäufer nachweisen dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

Weitere Infos gibts u. a. hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html
Such auch mal im Forum - das Thema wurde hier schon mehrmals ausführlich diskutiert.
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