Zitat:
Original geschrieben von Karl
Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.
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Wie oft soll es Guru noch sagen? Breitstrahler und Begrenzungslicht gilt Tag und Nacht als Ersatz für das Abblendlicht, nicht als Ersatz für Tagfahrlichter. Daher kann und darf diese Kombination als Ersatz für das Abblendlicht selbst im arschfinstersten Tunnel Österreichs betrieben werden.
Nun endlich kapiert oder soll Guru es Dir aufzeichnen?
Guru
PS: steht übrigens alles im Kraftfahrgesetz (KfG) und den zugehörigen Novellen.